15. Februar 2017

Neuerungen auf dem Waldfriedhof

Wir möchten Sie über einige Neuerungen des Waldfriedhofs informieren.

In den letzten Wochen mussten Bäume gefällt werden, die leider krank waren und drohten auf den Friedhof zu fallen.

Es werden sechs Laubbäume und einige Weißdorn- und Hagebuttenbüsche neu gepflanzt. Der Baumstamm am Andachtsplatz in der Mitte des Friedhofs und die Sitzbänke wurden erneuert. Sowohl die Zuwegung zum Friedhof, also auch der Weg auf dem Friedhof werden gerade wieder in Stand gesetzt.

In den letzten Monaten hat leider die Anzahl der Grablaternen auf dem Waldfriedhof stark zugenommen.

Wir möchten gern den Charakter des Waldfriedhofs erhalten und bitten Sie lediglich Einmalkerzen zu verwenden. Diese dürfen aus Brandschutzgründen ausschließlich am Hochkreuz aufgestellt werden.

Wir möchten alle Friedhofsnutzern die Möglichkeit geben, bis zum 01.04.2017 ihre Grablaternen vom Friedhof zu entfernen. Danach werden am Hochkreuz, wie in jedem Frühjahr, die Gedenkzeichen entfernt, um den Ort nicht zu überladen.

Wir hoffen auf ihr Verständnis und bitten zukünftig um Rücksicht.

Auszug aus der Friedhofssatzung § 9:

Außer den von der Friedhofsträgerin errichteten Gemeinschaftsstelen darf kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden.

Ein Anspruch, die Grabstätte individuell zu pflegen und zu gestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen, besteht nicht. Die Friedhofsträgerin kann eine besondere Stelle ausweisen, an der Grabschmuck abgelegt werden kann. Die Friedhofsträgerin behält sich vor, den Grabschmuck von der besonderen Stelle in regelmäßigen Abständen zu entsorgen.

Sofern Grabschmuck an einer nicht besonders ausgewiesenen Stelle abgelegt wird, wird dieser Grabschmuck von der Friedhofsträgerin abgeräumt und entsorgt.

Wir möchten Sie bitten, kein offenes Licht (Kerzen) an den Grabstellen abzustellen, da dies eine erhöhte Waldbrandgefahr darstellt.